Brandschutz­nachweis / Brand­schutz


Was ist ein Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden oder den Prüfingenieuren für den vorbeugenden Brandschutz. Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind.

Wann wird ein Brandschutznachweis benötigt?

Zur Einhaltung der Anforderungen des Baulichen Brandschutzes wird in den meisten Landesbauordnungen ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept verlangt.Das gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben, einschließlich der Beseitigung von Anlagen.









Grundlagen zum Brandschutz

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch immer und jederzeit gerechnet werden muss. Ein Umstand, dass in vielen Gebäude jahrzentelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,sondern stellt für die betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!"

(Oberverwaltungsgericht Münster (10 A 363/86) vom 11.12.1987

Baulicher Brandschutz

Er beinhaltet die brandschutztechnischen Anforderungen an raumabschließende Bauteile wie z.B. Wände oder Decken zur Trennung von Brandabschnitten oder Nutzungseinheiten (NE) sowie Öffnungen in diesen Bauteilen. Sie sind wichtig, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Oberste Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.



Abwehrender Brandschutz

Er beschäftigt sich mit der Zugänglichkeit von Gebäuden, den Angriffswegen für die Feuerwehr und den Löschwassermengen, die für die Rettung und die Löscharbeiten erforderlich sind. Der Architekt sollte daher bei der Planung überlegen, welche Rettungswege er den Nutzern zumutet und was es beispielsweise bedeutet, im Brandfall über eine 12 m hohe Leiter gerettet zu werden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Er legt u.a. fest, welche technischen Anlagen zur frühzeitigen Alarmierung und zur sicheren Evakuierung des Gebäudes erforderlich sind, wie Rettungswege von Feuer und Rauch freigehalten oder eine Brandausbreitung verhindert werden kann. Solche technische Anlagen sind z.B. Hausalarm- oder Brandmeldeanlagen, Löschanlagen (z.B. Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Rauchschutzdruckanlagen (RDA). Die jeweilige Anlagentechnik leistet dabei ihren Beitrag zur Erfüllung eines Schutzzieles oder wird als Kompensationsmaßnahme eingesetzt.



Organisatorischer Brandschutz

Er regelt Maßnahmen, die das Verhalten der Nutzer im Brandfall und eine Schulung im Umgang mit Alarmierungseinrichtungen vorgeben. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle werden ggf. eine Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungspläne erstellt, die dem reibungslosen Ablauf der Alarmierung und Evakuierung dienen.

Schutzziele im Brandschutz

Durch Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Brandschutz sollen gesellschaftlich vereinbarte Schutzziele erreicht werden, auf die jeder Bewohner oder Benutzer einer baulichen Anlage einen Anspruch hat.

Schutz vor Feuer und Rauch

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird“ – ist als erstes Schutzziel in der Musterbauordnung (MBO) festgelegt. Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch die Einteilung von Gebäuden in Brandabschnitte, durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch (z.B. Wände, Decken, Türen) vorgebeugt.




Rettung von Menschen und Tieren

Ein weiteres Schutzziel der Musterbauordnung ist, die Rettung von Menschen und Tieren  zu ermöglichen. Dazu dienen die erforderlichen Rettungs- und Fluchtwege innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Eine frühzeitige Alarmierung, die Beleuchtung und Kennzeichnung von Rettungswegen erleichtert die Eigenrettung. Für die Fremdrettung – z.B. von Personen mit eingeschränkter Mobilität – können besondere Einrichtungen erforderlich sein.

Wirksame Löscharbeiten

Ein drittes Schutzziel ist, dem abwehrenden Brandschutz durch die Feuerwehr „wirksame Löscharbeiten“ zu ermöglichen. Hier können z.B. fest installierte Leitungen für die Löschwasserversorgung oder Maßnahmen zur Rauchfreihaltung oder Entrauchung erforderlich sein. Der abwehrende Brandschutz und die Aufgaben der Feuerwehr betreffen nicht das Baurecht und sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt.

Besondere Schutzziele Schutzziele im Brandschutz

Über die gesetzlichen Schutzziele hinaus kann es für bestimmte Gebäude oder Nutzungen individuelle Schutzziele geben, die besondere Brandschutzmaßnahmen erforderlich machen. Der Schutz z.B. von Sachwerten oder Kulturgütern ist im Baurecht nicht vorgesehen und muss von Eigentümern oder Nutzern gesondert vereinbart werden.